Die Betreuungslandschaft im Landkreis ist vielfältig. Die Bandbreite reicht von betreuten Spielgruppen und Halbtagesangeboten über verlängerte Öffnungszeiten bis hin zur Ganztagesbetreuung und Kindertagespflege. Sowohl in der Kindertageseinrichtung als auch in der Kindertagespflege besteht ein Förderauftrag nach § 22 SGB VIII. Träger der Einrichtungen sind die Kommunen oder freie Träger wie beispielsweise Vereine oder Kirchengemeinden.
Wie finde ich einen passenden Betreuungsplatz?
Über sämtliche Angebote an Ihrem Wohnort informieren die Rathäuser unter der Abteilung Kindertagesbetreuung persönlich oder im Internet.
Wo und wie kann ich mein Kind anmelden?
Vielen Kommunen und frei Träger nutzen inzwischen zentrale online-Portale zur Vormerkung und Platzvergabe. Infos dazu auf der Homepage der Kommunen.
Bitte beachten Sie, dass die Vormerkung für einen Platz spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin vorliegen muss.
Für die Vermittlung von Plätzen in der Kindertagespflege sind die Kinder- und Tagespflegeelternvereine zuständig.