

Kommunen
Kindertageseinrichtungen
Die Betreuungslandschaft im Landkreis ist vielfältig. Die Bandbreite reicht von betreuten Spielgruppen und Halbtagesangeboten über verlängerte Öffnungszeiten bis hin zur Ganztagesbetreuung und Kindertagespflege. Sowohl in der Kindertageseinrichtung als auch in der Kindertagespflege besteht ein Förderauftrag nach § 22 SGB VIII. Träger der Einrichtungen sind die Kommunen oder freie Träger wie beispielsweise Vereine oder Kirchengemeinden.
Wie finde ich einen passenden Betreuungsplatz?
Über sämtliche Angebote an Ihrem Wohnort informieren die Rathäuser unter der Abteilung Kindertagesbetreuung persönlich oder im Internet.
Wo und wie kann ich mein Kind anmelden?
Vielen Kommunen und frei Träger nutzen inzwischen zentrale online-Portale zur Vormerkung und Platzvergabe. Infos dazu auf der Homepage der Kommunen.
Bitte beachten Sie, dass die Vormerkung für einen Platz spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin vorliegen muss.
Für die Vermittlung von Plätzen in der Kindertagespflege sind die Kinder- und Tagespflegeelternvereine zuständig.
TAKKI - TAgespflege für KleinKinder
TAKKI ist eine landkreisweit einheitliches Kindertagespflegemodell für unter dreijährige Kinder. Das Modell garantiert Eltern, dass sie bis zum 3. Geburtstag ihres Kinder für den Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter/Tagesvater den selben Kostenbeitrag bezahlen, wie für einen vergleichbaren Platz in einer Kindertageseinrichtung in ihrer Wohnortkommune.
TAKKI-Plus ist das Anschlussmodell für über dreijährige Kinder bis zum Schuleintritt. Allerdings müssen besondere Gründe für die Kindertagespflege sprechen, da ab dem 3. Geburtstag die Kindertageseinrichtung, laut Gesetzgeber, Vorrang hat.
Bitte beachten Sie: nicht alle Kommunen des Landkreises bieten TAKKI-Plus an. Das hat zur Folge, dass Kostenbeitrag der Eltern steigt.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig an Ihrem Wohnort oder bei einem der Tages-und Pflegelternvereine über TAKKI-Plus sowie über Kosten und Möglichkeiten der Kostenerstattung.