Wenn Sie mit Ihrem Kind alleine leben und nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, hat Ihr Kind unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Wenden Sie sich zur Beratung an die Mitarbeiter/innen beim Amt für Jugend.
Landratsamt Böblingen
Jugend
Parkstraße 16, 71034 Böblingen
07031 / 663 - 1521
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