Wenn Sie mit Ihrem Kind alleine leben und nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, hat Ihr Kind unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Wenden Sie sich zur Beratung an die Mitarbeiter/innen beim Amt für Jugend.
Landratsamt Böblingen Jugend Parkstraße 16, 71034 Böblingen 07031 / 663 - 1521 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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