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Symbolbild - Familienpflege / Haushaltshilfe
Symbolbild - Familienpflege / Haushaltshilfe

Familienpflege / Haushaltshilfe

Haushaltshilfen sind eine Unterstützung im Notfall, wenn Sie ins Krankenhaus müssen, Schwangerschaftsbeschwerden haben oder wegen anderen Erkrankungen ihren Haushalt nicht führen und die Kinder nicht versorgen können. Aufgaben können sein: Wäsche waschen, Wohnung putzen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und Botengänge erledigen sowie die Kinder betreuen und beaufsichtigen.

Sie müssen zuerst bei der Krankenkasse einen Antrag stellen, In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge Sie noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten können. Krankenkassen bezahlen einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe. Familien müssen mit einem Eigenanteil (Zuzahlung) von 10 Prozent der Kosten rechnen (mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag). Bei Schwangerschaft und Geburt, müssen Sie keine Eigenanteile zahlen.

Die Krankenkasse benötigt eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt oder der Klinik. In der Bescheinigung steht die Diagnose und die daraus resultierende Beeinträchtigungen. Hilfebeginn- und voraussichtliches Ende sowie der Stundenumfang müssen angegeben sein. Mit dieser Bescheinigung stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
 
Mit der Bewilligung von der Krankenkasse können Sie Sozialstationen und Anbieter für Haushaltshilfen anfragen. Hier braucht man etwas Geduld und den Mut, dran zu bleiben! Gibt es keine freien Fachkräfte, können Sie im Freundeskreis oder in der Gemeinde Unterstützung anfragen. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen in der Bewilligung mit, wie diese Hilfe bezahlt werden kann.
 
Bei einer im Haushalt lebenden Verwandten oder einer verschwägerten Person (z.B. Vater, Oma), die die Pflege übernimmt und unbezahlten Urlaub nehmen muss, wird der Verdienstausfall beglichen (Erstattung des Nettogehaltes begrenzt auf den Betrag, der zwischen Krankenkasse und Sozialstation vereinbart wurde).
 
Über Familie am Start-regional und den Sozialen Dienst im Amt für Jugend gibt es die Möglichkeit, im Anschluss an eine Haushaltshilfe der Krankenkasse Unterstützung zu finanzieren, wenn Sie sich noch nicht in der Lage fühlen die Kinder zu versorgen. Melden Sie sich auch, wenn Sie eine Ablehnung bekommen haben und nicht wissen, wie Sie Ihre Kinder gut versorgen sollen.

Evang. Familienpflege- und Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V.

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AWO

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Evangelische Haus- und Familienpflege Stuttgart e.V.

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Familienservice im Maschinenring

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Flink und Fleißig

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Home Instead

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