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Symbolbild - Wohnungsverweis
Symbolbild - Wohnungsverweis

Wohnungsverweis

Das Ordnungsamt oder die Polizei können einen Wohnungsverweis aussprechen, wenn bei häuslichen Auseinandersetzungen ein Familienmitglied oder andere Mitbewohner massiv bedroht oder misshandelt werden in Form von körperlicher, usexueller oder psychischer Gewalt. Als Folge muss der Täter die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum verlasssen. Der Verweis kann auch auf die Schule, Kindergarten oder Arbeitsstelle der Bedrohten ausgedehnt werden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner dazu finden Sie hier: 

Beratungsstelle bei Häuslicher Gewalt

Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt

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